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PHOTOVOLTAIK jetzt...

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sichere, gute und langfristige Kapitalanlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt sicher, dass Sie für jede Kilowattstunde bis zu 28,60 Cent erhalten, wenn Ihre Anlage 2011 in Betrieb geht. Auf dieser Basis lässt sich die Anlage leicht refinanzieren. Hierfür gibt es zudem zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert für die nächsten 20 Jahre eine Einspeisevergütung für den Solarstrom.

Jahr ab 01.01.2011
Dachanlagen bis 30 kWp*28,6 ct / kWh
Dachanlagen ab 30 kWp27,2 ct / kWh
Dachanlagen ab 100 kWp25,7 ct / kWh
Dachanlagen ab 1000 kWp 22,7 ct / kWh
Freilandanlagen21,0 ct / kWh


* Die Vergütungen für den Direktverbrauch werden zukünftig nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert und können bis zu 20,88 ct / kWh betragen.

Die Vergütung erfolgt anteilig. D.h., dass eine Solaranlage mit 50 kWp Leistung für die ersten 30 kWp mit 28,74 ct/kWh und für die übrigen 20 kWp mit 27,33 ct/kWh vergütet wird.

 

Vergütung für Eigenverbrauch


Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch, auch Selbstverbrauch genannt, richtet sich nach der Anlagengröße und dem Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms:

              bis 30 kWp

             bis 100 kWp

              ab 100 kWp

ab 500 kWp

    bis30%

    ab 30%

    bis30%

    ab 30%

   bis30%

    ab 30%

 

12,36 ct/kWh

16,74 ct/kWh

10,95 ct/kWh

15,33 ct/kWh

9,48 ct/kWh

13,86 ct/kWh

  0,00 ct/kWh

 

Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv. Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet.

 

Bonus für Eigenverbrauch

Der Bonus für den Eigenverbrauch berechnet sich aus dem Verzicht auf die Vergütung für die Einspeisung ins Netz, zuzüglich der Vergütung für Eigenverbrauch und der Einsparung für den regular bezogenen Strom. Bei einem Bezugspreis von 21,00 ct/kWh ergibt sich für eine Anlage bis 30 kWp folgende Rechnung für jede kWh:

                    bis 30% Eigenverbrauch

                    ab 30% Eigenverbrauch

- Vergütung für Einspeisung + Eigenverbrauch + Eingesparter regulärer Strom

= Bonus für Eigenverbrauch

 - 28,74 + 12,36 + 21,00 = 4,62 ct/kWh

           - 28,74 + 16,74 + 21,00 = 9,00 ct/kWh


Registrierungspflicht

Lt. dem EEG besteht seit dem 1. Januar 2009 für Neuanlagen eine Registrierungs-pflicht. Alle Neuanlagen sind der Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort und Leistung für ein zentrales Kataster zu melden. Dies soll den Betreiber von Solar-anlagen zu mehr Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern verhelfen.