PHOTOVOLTAIK jetzt...
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sichere, gute und langfristige Kapitalanlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt sicher, dass Sie für jede Kilowattstunde bis zu 28,60 Cent erhalten, wenn Ihre Anlage 2011 in Betrieb geht. Auf dieser Basis lässt sich die Anlage leicht refinanzieren. Hierfür gibt es zudem zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert für die nächsten 20 Jahre eine Einspeisevergütung für den Solarstrom.
Jahr | ab 01.01.2011 |
Dachanlagen bis 30 kWp* | 28,6 ct / kWh |
Dachanlagen ab 30 kWp | 27,2 ct / kWh |
Dachanlagen ab 100 kWp | 25,7 ct / kWh |
Dachanlagen ab 1000 kWp | 22,7 ct / kWh |
Freilandanlagen | 21,0 ct / kWh |
* Die Vergütungen für den Direktverbrauch werden zukünftig nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert und können bis zu 20,88 ct / kWh betragen.
Die Vergütung erfolgt anteilig. D.h., dass eine Solaranlage mit 50 kWp Leistung für die ersten 30 kWp mit 28,74 ct/kWh und für die übrigen 20 kWp mit 27,33 ct/kWh vergütet wird.
Vergütung für Eigenverbrauch
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch, auch
Selbstverbrauch genannt, richtet sich nach der Anlagengröße und dem
Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms:
bis 30 kWp | bis 100 kWp | ab 100 kWp | ab 500 kWp | |||
bis30% | ab 30% | bis30% | ab 30% | bis30% | ab 30% |
|
12,36 ct/kWh | 16,74 ct/kWh | 10,95 ct/kWh | 15,33 ct/kWh | 9,48 ct/kWh | 13,86 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv. Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet.
Bonus für Eigenverbrauch
Der Bonus für den Eigenverbrauch berechnet sich aus dem Verzicht auf die Vergütung für die Einspeisung ins Netz, zuzüglich der Vergütung für Eigenverbrauch und der Einsparung für den regular bezogenen Strom. Bei einem Bezugspreis von 21,00 ct/kWh ergibt sich für eine Anlage bis 30 kWp folgende Rechnung für jede kWh:
bis 30% Eigenverbrauch | ab 30% Eigenverbrauch |
- Vergütung für Einspeisung + Eigenverbrauch + Eingesparter regulärer Strom = Bonus für Eigenverbrauch | |
- 28,74 + 12,36 + 21,00 = 4,62 ct/kWh | - 28,74 + 16,74 + 21,00 = 9,00 ct/kWh |
Registrierungspflicht
Lt. dem EEG besteht seit dem 1. Januar 2009 für
Neuanlagen eine Registrierungs-pflicht. Alle Neuanlagen sind der
Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort und Leistung
für ein zentrales Kataster zu melden. Dies soll den Betreiber von
Solar-anlagen zu mehr Rechtssicherheit
gegenüber Netzbetreibern verhelfen.